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§ 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung

Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst Grundleistungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen werden in Prozentsätzen der Honorare des § 56 bewertet:

PhaseLeistungsphaseBewertung
LP1Grundlagenermittlung2 %
LP2Vorplanung9 %
LP3Entwurfsplanung17 %
LP4Genehmigungsplanung2 %
LP5Ausführungsplanung22 %
LP6Vorbereitung der Vergabe7 %
LP7Mitwirkung bei der Vergabe5 %
LP8Objektüberwachung (Bauüberwachung)35 %
LP9Objektbetreuung1 %

Welche Grundleistungen im Einzelnen hinter jeder Phase stehen, führt die Anlage 15 auf.

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